Förderungen für Bestandsimmobilien 2026 – warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Wer eine Bestandsimmobilie energetisch saniert, kann 2026 erheblich von staatlicher Förderung profitieren. Zuschüsse von bis zu 70 % für den Heizungstausch, günstige Kredite für Komplettsanierungen und Steuervorteile für Selbstnutzer — die Förderlandschaft ist so breit aufgestellt wie selten zuvor. Gleichzeitig laufen wichtige Fristen: Das Förderbudget sinkt von 15,3 auf rund 12 Milliarden Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2027 gekürzt, und mit der Vorlage kommunaler Wärmepläne wird die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch schrittweise verpflichtend. Wer jetzt freiwillig handelt, sichert sich die besten Konditionen und hat mehr Planungsspielraum als unter Zeitdruck.
Die Förderlandschaft im Überblick (Stand April 2026)
| Programm | Vorteil | Für wen? | Maßnahme |
|---|---|---|---|
| KfW 458 | Zuschuss 30-70 % | Alle Eigentümer | Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie) |
| BAFA BEG EM | Zuschuss 15-20 % | Alle Eigentümer | Dämmung, Fenster, Haustüren, Lüftung |
| KfW 261 | Kredit bis 150.000 €, Tilgungszuschuss 5-45 % | Alle Eigentümer | Komplettsanierung zum Effizienzhaus |
| KfW 270 | Kredit bis 100 % | Alle Eigentümer | Photovoltaik, Batteriespeicher |
| KfW 308 | Kredit 100.000-150.000 € | Familien mit Kindern | Altbaukauf + Sanierung |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit ab 0,01 % | Eigentümer mit Förderzusage | Zwischenfinanzierung Sanierung |
| §35c EStG | 20 % Steuerbonus über 3 Jahre | Selbstnutzer | Alle energetischen Maßnahmen |
Die meisten Programme sind untereinander kombinierbar — allerdings nicht für dieselbe Einzelmaßnahme. Wer geschickt aufteilt, kann die Gesamtkosten einer Sanierung um einen fünfstelligen Betrag senken.
1. KfW 458: Heizungstausch-Zuschuss — bis zu 70 %
Das Programm KfW 458 ist das Herzstück der Förderung für Bestandsimmobilien. Wer seine alte Heizung gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien tauscht, erhält einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen (Pellet, Scheitholz), Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz.
Der Förder-Baukasten (Stand April 2026):
| Komponente | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Heizung auf Basis erneuerbarer Energien |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20 % | Austausch einer ≥ 20 Jahre alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung |
| Einkommensbonus | +30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen < 40.000 € |
| Effizienzbonus | +5 % | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (Propan, CO₂) |
| Maximum | 70 % |
Die Boni sind frei kombinierbar bis zur Obergrenze von 70 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 2025 und 2026 noch 20 % — ab 2027 sinkt er auf 15 %. Wer also eine alte Heizung ersetzen möchte, hat 2026 den höheren Bonus.
Förderfähige Kosten: maximal 30.000 € pro Wohneinheit für die erste Wohneinheit. Bei 70 % Fördersatz ergibt das einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.
Voraussetzung: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (Baugenehmigung). Der Antrag wird über das KfW-Kundenportal gestellt — vor Beginn der Maßnahme, aber nach Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit aufschiebender Bedingung.
2. Wärmepumpe im Bestand: Was wirklich gefördert wird
Die Wärmepumpe ist die häufigste geförderte Heizungstechnologie im Bestand. Neben der Wärmepumpe selbst sind auch Umfeldmaßnahmen förderfähig — und zwar zum selben Fördersatz.
Förderfähige Umfeldmaßnahmen (Auswahl):
- Fußbodenheizung (Flächenheizung inkl. Trittschalldämmung, Estrich, Putzarbeiten, Bodenbeläge)
- Heizkörpertausch (z. B. Niedertemperatur-Heizkörper)
- Systemumstellung (z. B. Einrohr- auf Zweirohr-System)
- Hydraulischer Abgleich
- Anpassung der Verrohrung
- Demontage und Entsorgung der alten Heizung
Das Headroom-Problem:
Hier liegt der Haken, den viele Ratgeber verschweigen: Wärmepumpe und Umfeldmaßnahmen teilen sich denselben Kostendeckel von 30.000 € pro Wohneinheit. Eine Luft-Wärmepumpe mit Einbau kostet typischerweise 20.000 bis 25.000 €. Damit bleiben nur 5.000 bis 10.000 € Spielraum für Umfeldmaßnahmen innerhalb des Fördertopfs.
Wenn die Fußbodenheizung in mehreren Räumen 15.000 € kostet, werden also nur die ersten 5.000-10.000 € gefördert. Die restlichen 5.000-10.000 € tragen Sie selbst.
Alternativen für die Überkosten:
Für Kosten oberhalb des KfW-Deckels gibt es zwei steuerliche Optionen:
- §35c EStG (Steuerbonus): 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen — allerdings nur für Selbstnutzer und nicht kombinierbar mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme
- §35a EStG (Handwerkerleistungen): 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr) — für alle Eigentümer, auch Vermieter
3. Zweifamilienhaus und Einliegerwohnung: Doppelte Förderung
Was wenige wissen: Die förderfähigen Kosten staffeln sich nach Anzahl der Wohneinheiten. Bei einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung erhöht sich der Fördertopf erheblich.
Staffelung der förderfähigen Kosten (KfW 458):
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| 1. WE | 30.000 € |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € |
| 7. WE und weitere | je 8.000 € |
Für ein Zweifamilienhaus bedeutet das:
| Einfamilienhaus | Zweifamilienhaus | |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 30.000 € | 45.000 € |
| Bei 70 % Fördersatz | 21.000 € | 31.500 € |
| Mehr-Förderung | — | +10.500 € |
Die zusätzlichen 15.000 € förderfähige Kosten für die zweite Wohneinheit geben deutlich mehr Spielraum für Umfeldmaßnahmen wie Fußbodenheizung und Heizkörpertausch — genau dort, wo beim Einfamilienhaus der Deckel drückt.
Voraussetzung: Die Einliegerwohnung muss als eigenständige Wohneinheit gelten (eigener Zugang, Küche, Bad). Ob das bei Ihrem Haus der Fall ist, sollte ein Energieberater im Rahmen der Antragstellung klären.
4. Solarthermie: Bis zu 70 % Zuschuss
Solarthermie-Anlagen werden über dasselbe Programm KfW 458 gefördert wie Wärmepumpen — mit denselben Boni und Fördersätzen.
Solarthermie eignet sich besonders in Kombination mit einer Wärmepumpe: Die Solaranlage übernimmt im Sommer die Warmwasserbereitung und entlastet die Wärmepumpe, was deren Lebensdauer verlängert und den Stromverbrauch senkt.
Fördersätze: Bis zu 70 % Zuschuss (Grundförderung 30 % + Boni), identisch zum Heizungstausch. Die Solarthermie-Anlage muss neu sein, von einer Fachkraft eingebaut werden und in der BAFA-Liste förderfähiger Kollektoren geführt sein.
Kombination mit Wärmepumpe: Wärmepumpe und Solarthermie können in einem Antrag zusammen beantragt werden. Die Kosten beider Anlagen teilen sich dann den Deckel von 30.000 € pro Wohneinheit (bzw. 45.000 € beim Zweifamilienhaus).
5. Photovoltaik und Speicher im Bestand
Photovoltaik auf dem Bestandsgebäude wird anders gefördert als der Heizungstausch — nicht über Zuschüsse, sondern über steuerliche Vorteile, günstige Kredite und die Einspeisevergütung.
Steuerliche Vorteile (seit 2023):
- 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen und Batteriespeicher bis 30 kWp
- Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp — Einnahmen aus Einspeisung sind steuerfrei
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard: Zinsgünstiger Kredit, der bis zu 100 % der Investitionskosten für PV-Anlage, Batteriespeicher und Erweiterungen finanziert. Keine Tilgungszuschüsse, der Vorteil liegt in den günstigen Zinsen.
Einspeisevergütung (ab 01.02.2026, Anlagen bis 10 kWp):
| Modell | Vergütung |
|---|---|
| Teileinspeisung | 7,78 ct/kWh |
| Volleinspeisung | 12,34 ct/kWh |
Die Vergütung wird halbjährlich um 1 % gesenkt. Ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die feste Vergütung für 20 Jahre.
Eigenverbrauch — der größere Hebel:
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den Bezugspreis von 30-35 ct/kWh, statt nur 7,78 ct Einspeisevergütung zu erhalten. Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von 30-40 % auf bis zu 70 % steigern. In Kombination mit einer Wärmepumpe wird die PV-Anlage zum Kostensparmotor: Der Strom für die Wärmepumpe kommt teilweise vom eigenen Dach.
Unsere eigene Erfahrung mit der Kombination PV + Wärmepumpe beschreiben wir im Erfahrungsbericht: 1 Jahr Wärmepumpe.
6. BAFA BEG Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Haustüren und Lüftung
Neben dem Heizungstausch fördert der Staat auch Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik über BAFA BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Zuschüsse sind niedriger als beim Heizungstausch, aber sie lassen sich unabhängig davon beantragen.
Fördersätze (Stand April 2026):
| Maßnahme | Basis-Förderung | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Wärmedämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke) | 15 % | 20 % |
| Fensteraustausch | 15 % | 20 % |
| Haustür (energetisch) | 15 % | 20 % |
| Lüftungsanlage | 15 % | 20 % |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich) | 15 % | 20 % |
| Smart-Home-Systeme (Heizungssteuerung) | 15 % | 20 % |
iSFP-Bonus: Wer die Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Förderung. Außerdem verdoppeln sich die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € pro Jahr.
Technische Mindestanforderungen (Auswahl):
| Bauteil | Anforderung |
|---|---|
| Fenster (Uw-Wert) | ≤ 0,95 W/(m²K) |
| Haustür (UD-Wert) | ≤ 1,3 W/(m²K) |
| Außenwand-Dämmung (U-Wert) | ≤ 0,20 W/(m²K) |
| Dachdämmung (U-Wert) | ≤ 0,14 W/(m²K) |
Haustüren werden oft übersehen, sind aber ein relevanter Posten: Eine energetische Haustür kostet typischerweise 3.000 bis 8.000 €. Bei 20 % Förderung (mit iSFP) ergibt das einen Zuschuss von 600 bis 1.600 €. Die Maßnahme ist unkompliziert und oft innerhalb eines Tages umgesetzt.
Antragstellung: BAFA BEG EM-Anträge werden direkt beim BAFA gestellt — vor Beginn der Maßnahme. Ein Energieberater ist für Maßnahmen an der Gebäudehülle Pflicht.
7. KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer nicht einzelne Maßnahmen, sondern eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus plant, kann den KfW-Kredit 261 nutzen. Dieses Programm bietet Kredite mit Tilgungszuschuss — ein Teil des Kredits muss also nicht zurückgezahlt werden.
Kreditbetrag: bis 150.000 € pro Wohneinheit (mit EE- oder NH-Klasse).
Tilgungszuschüsse nach Effizienzhaus-Standard:
| Standard | Tilgungszuschuss | Mit EE/NH |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 20 % | 25 % |
| Effizienzhaus 55 | 15 % | 20 % |
| Effizienzhaus 70 | 10 % | 15 % |
| Effizienzhaus 85 | 5 % | 10 % |
Zusätzliche Boni:
| Bonus | Zuschlag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Worst Performing Building (WPB) | +10 % | Energieeffizienzklasse H |
| Serielle Sanierung (SSB) | +15 % | Vorgefertigte Fassaden-/Dachelemente |
| iSFP-Bonus | +5 % | Individueller Sanierungsfahrplan |
| Maximum | +20 % | WPB + SSB sind auf 20 % gedeckelt |
Maximale Förderung: Bei einem EH 40 EE mit WPB-Bonus ergibt sich ein Tilgungszuschuss von 45 % auf 150.000 € = 67.500 €, die Sie nicht zurückzahlen müssen.
Zusätzlich fördert KfW 261 die Baubegleitung durch einen Energieberater mit einem separaten Kredit von bis zu 10.000 € und 50 % Tilgungszuschuss (= 5.000 € Zuschuss).
8. KfW 308: „Jung kauft Alt” — Familien kaufen Altbau
Seit September 2024 gibt es mit KfW 308 ein Programm speziell für Familien, die eine Bestandsimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren.
Eckdaten:
- Zinsgünstiger Kredit zwischen 100.000 und 150.000 € (je nach Kinderzahl)
- Nur für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
- Kein anderes Wohneigentum in Deutschland
- Selbstnutzung (mindestens 50 % Eigentumsanteil)
Einkommensgrenzen:
| Kinder | Max. zu versteuerndes Einkommen |
|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € |
| 3 Kinder | 110.000 € |
| Jedes weitere | +10.000 € |
Sanierungspflicht: Die gekaufte Immobilie muss Energieeffizienzklasse F, G oder H aufweisen und innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden.
Dieses Programm ist besonders interessant für junge Familien in der Region Stuttgart, Sindelfingen und Böblingen, wo viele Bestandsimmobilien aus den 1960er bis 1980er Jahren mit entsprechend schlechter Energieklasse zum Verkauf stehen.
9. §35c EStG: Der Steuerbonus für Selbstnutzer
Wer seine selbst bewohnte Immobilie energetisch saniert, kann alternativ zur BAFA/KfW-Förderung einen Steuerbonus nach §35c EStG nutzen. Die Steuerermäßigung ist besonders dann sinnvoll, wenn die KfW/BAFA-Deckel bereits ausgeschöpft sind oder wenn Sie keinen Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt haben.
Eckdaten:
- 20 % der Kosten werden von der Einkommensteuer abgezogen
- Verteilung über 3 Jahre: 7 % + 7 % + 6 %
- Maximaler Steuerbonus: 40.000 € pro Objekt
- Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
- Nur für Selbstnutzer (nicht für Vermieter)
- Gültig für Maßnahmen bis Ende 2029
Förderfähige Maßnahmen: Wärmedämmung, Fenster, Haustüren, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung — im Grunde dieselben Maßnahmen wie bei BAFA BEG EM.
Wichtig: §35c und BAFA/KfW-Förderung sind nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme. Sie können aber verschiedene Maßnahmen auf verschiedene Programme aufteilen — zum Beispiel die Wärmepumpe über KfW 458 und die Fenster über §35c.
Vorteil gegenüber BAFA/KfW: Kein Antrag vor Beginn nötig. Die Bescheinigung des Fachunternehmens reicht. Das macht §35c zur idealen Auffanglösung für Maßnahmen, die ohne vorherige Förderanmeldung begonnen wurden.
10. KfW 358/359: Ergänzungskredit für die Zwischenfinanzierung
Die KfW/BAFA-Zuschüsse werden erst nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Für die Zwischenfinanzierung gibt es den Ergänzungskredit KfW 358 (Selbstnutzer) bzw. KfW 359 (Vermieter).
KfW 358 (Selbstnutzer):
- Kredit bis 120.000 €
- Ab 0,01 % effektivem Jahreszins bei Haushaltseinkommen unter 90.000 €
- Nur für Eigentümer, die selbst in der Immobilie wohnen
KfW 359 (Vermieter/Unternehmen):
- Kredit bis 120.000 €
- Marktzins, aber immer noch günstiger als ein normaler Bankkredit
- Keine Einkommensgrenze
Voraussetzung: Eine positive Förderzusage von KfW oder BAFA muss vorliegen. Der Ergänzungskredit wird über die Hausbank beantragt, nicht direkt bei der KfW.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Zweifamilienhaus
Szenario: Zweifamilienhaus (Baujahr 1985), Gasheizung 25 Jahre alt, Haushaltseinkommen 55.000 €
| Position | Kosten |
|---|---|
| Luft-Wärmepumpe mit Einbau | 22.000 € |
| Fußbodenheizung Erdgeschoss | 12.000 € |
| Heizkörpertausch Obergeschoss | 4.000 € |
| Hydraulischer Abgleich | 1.500 € |
| Gesamtkosten | 39.500 € |
Förderung über KfW 458:
| Komponente | Satz |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Gasheizung > 20 J.) | +20 % |
| Einkommensbonus (< 40.000 €) | — (Einkommen zu hoch) |
| Fördersatz gesamt | 50 % |
| Einfamilienhaus | Zweifamilienhaus | |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten (Deckel) | 30.000 € | 45.000 € |
| Davon 50 % Zuschuss | 15.000 € | 22.500 € |
| Eigenanteil | 24.500 € | 17.000 € |
Beim Zweifamilienhaus bleiben die kompletten Umfeldmaßnahmen (Fußbodenheizung, Heizkörper) innerhalb des Fördertopfs. Beim Einfamilienhaus wären 9.500 € der Umfeldmaßnahmen nicht förderfähig.
Zusätzliche Einsparungen für die Überkosten beim EFH:
| Option | Ersparnis |
|---|---|
| §35c Steuerbonus (20 % von 9.500 €) | 1.900 € |
| §35a Handwerkerleistungen (20 % Lohnkosten) | bis 1.200 €/Jahr |
Betriebskostenersparnis: Aus unserem eigenen Erfahrungsbericht wissen wir: Die Wärmepumpe spart in einem vergleichbaren Bestandsgebäude rund 2.450 € pro Jahr gegenüber Gas. Bei einem Eigenanteil von 17.000 € (Zweifamilienhaus) amortisiert sich die Investition in knapp 7 Jahren.
Checkliste: So sichern Sie sich die Förderung
- Energieberater beauftragen: Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen — bringt +5 % Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen
- Förderprogramm wählen: KfW 458 für Heizung, BAFA BEG EM für Gebäudehülle, KfW 261 für Komplettsanierung — oder Kombination
- Antrag vor Maßnahmenbeginn: KfW und BAFA erfordern Antrag vor Beginn der Arbeiten (Ausnahme: §35c)
- Wohneinheiten prüfen: Bei Zweifamilienhaus oder Einliegerwohnung: höherer Fördertopf möglich
- Überkosten über §35c absetzen: Kosten oberhalb des KfW/BAFA-Deckels über den Steuerbonus geltend machen
- PV-Anlage 2026 in Betrieb nehmen: Feste Einspeisevergütung für 20 Jahre sichern, bevor ab 2027 marktorientierte Modelle kommen
- Steuerberater einschalten: §35c, §35a und BAFA/KfW optimal aufteilen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Förderungen gibt es 2026 für Bestandsimmobilien?
Die wichtigsten: KfW 458 (Heizungstausch-Zuschuss 30-70 %), BAFA BEG Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Haustüren, 15-20 %), KfW 261 (Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Kredit bis 150.000 €), KfW 270 (Photovoltaik-Kredit), §35c EStG (Steuerbonus 20 % für Selbstnutzer) und KfW 308 „Jung kauft Alt” für Familien.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe im Bestand?
Bis zu 70 % Zuschuss über KfW 458. Die Förderung setzt sich zusammen aus: 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch alter Heizung), bis zu 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 €) und 5 % Effizienzbonus (natürliches Kältemittel). Maximum: 70 % von 30.000 € = 21.000 €.
Wird eine Fußbodenheizung zusammen mit der Wärmepumpe gefördert?
Ja. Fußbodenheizung, Heizkörpertausch und hydraulischer Abgleich gelten als förderfähige Umfeldmaßnahmen mit demselben Fördersatz. Aber: Alle Kosten (Wärmepumpe + Umfeldmaßnahmen) teilen sich den Deckel von 30.000 € pro Wohneinheit. Bei einer Wärmepumpe für 20.000-25.000 € bleibt nur 5.000-10.000 € Spielraum.
Bekomme ich für ein Zweifamilienhaus mehr Förderung?
Ja. Die förderfähigen Kosten staffeln sich pro Wohneinheit: 30.000 € für die erste WE, 15.000 € für die zweite bis sechste WE. Beim Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung sind das 45.000 € statt 30.000 € — bei 70 % Fördersatz bis zu 31.500 € Zuschuss.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Aber Sie können verschiedene Maßnahmen auf verschiedene Programme verteilen: z. B. Wärmepumpe über KfW 458 (Zuschuss) und die Kosten oberhalb des Deckels über §35c EStG (Steuerbonus). Oder Heizung über KfW 458 und Dämmung über BAFA.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage auf dem Bestandsgebäude?
Ja. PV-Anlagen bis 30 kWp sind seit 2023 mehrwertsteuerfrei und einkommensteuerbefreit. Die Einspeisevergütung beträgt 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Der wirtschaftliche Haupthebel liegt im Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte kWh spart 30-35 ct Netzstromkosten.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und wie lange gilt er?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zusatzbonus von 20 % beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung. Er gilt 2025-2026 in voller Höhe und sinkt ab 2027 auf 15 %. Wer zeitnah handelt, profitiert also stärker.
Welche Förderung gibt es für neue Fenster und Haustüren?
Über BAFA BEG Einzelmaßnahmen erhalten Sie 15 % Zuschuss (mit iSFP-Bonus 20 %) für energetische Fenster und Haustüren. Voraussetzung: Fenster mit Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K), Haustüren mit UD-Wert ≤ 1,3 W/(m²K). Förderfähige Kosten: bis 30.000 € (mit iSFP bis 60.000 €).
Fazit
Die Förderung für Bestandsimmobilien ist 2026 breit aufgestellt: Zuschüsse für den Heizungstausch, Steuervorteile für die Gebäudehülle, günstige Kredite für Komplettsanierungen und besondere Programme für Familien. Der Schlüssel liegt in der richtigen Kombination — und im Timing. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist 2026 noch bei 20 %, die Einspeisevergütung für PV noch fest, und die kommunalen Wärmepläne machen aus der freiwilligen Sanierung schrittweise eine Pflicht. Wer jetzt handelt, tut es zu besseren Konditionen als in den kommenden Jahren.
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu Förderprogrammen, Fördersätzen und steuerlichen Regelungen (KfW 458, BAFA BEG EM, KfW 261, §35c EStG) dienen der allgemeinen Orientierung und beziehen sich auf den Stand April 2026. Die Programme können sich jederzeit ändern, Budgets können ausgeschöpft werden. Sigloch Immobilien bietet keine steuerliche oder rechtliche Beratung an. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte und individuelle Berechnungen an einen Energieberater und Steuerberater.
Sie planen eine energetische Sanierung oder suchen eine Bestandsimmobilie mit Sanierungspotenzial?
Wir beraten Sie gerne zu Bestandsimmobilien in der Region Stuttgart, Sindelfingen und Böblingen — und helfen Ihnen, das Förderpotenzial realistisch einzuschätzen. Erfahren Sie mehr über unsere Kaufberatung und Begleitung oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Über den Autor: Andreas Sigloch ist Quereinsteiger in der Immobilienbranche und verantwortet bei Sigloch Immobilien Bürobetrieb, Infrastruktur und die digitale Präsenz – unter anderem diese Website, die auf seiner Arbeit bei Sigloch Consulting aufbaut. Die Ratgeber sind die Essenz aus über 60 Jahren Lebenserfahrung, in denen er gemeinsam mit seiner Partnerin Regina Sigloch viele der hier angesprochenen Themen live erlebt hat: Renovieren, Gestalten, Mieten, Kaufen, Finanzieren, Altbau, Neubau und Traumhaus im Süden.
Quellen
- KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude
- KfW 261 – Wohngebäude Kredit
- KfW 308 – Jung kauft Alt
- KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard (PDF)
- §35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze
- Finanztip – Wärmepumpe Förderung
- Finanztip – Energetische Sanierung Förderung
- ENERGIE-FACHBERATER – Umfeldmaßnahmen