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KfW-Förderung Neubau 2026: Bis zu 150.000 € zinsgünstig finanzieren

KfW 297/298 mit neuen Spitzenzinsen ab März 2026: 0,6 % für EH40, 1,0 % für EH55. Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit. Voraussetzungen, Antrag und Rechenbeispiel.

Neubau Hülben – KfW-Förderung nutzen, Baubeginn Frühjahr 2026

KfW-Förderung für Neubauten 2026 – das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem 2. März 2026 bieten die KfW-Programme 297 und 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude” die besten Konditionen seit Jahren. Der Staat fördert den Kauf und Bau energieeffizienter Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten – ohne Einkommensgrenze, für Selbstnutzer und Kapitalanleger gleichermaßen.

MerkmalEH55EH40 ohne QNGEH40 mit QNG
Zinssatz1,0 %0,6 %0,6 %
Max. Kredit/WE100.000 €100.000 €150.000 €
Zinsbindung10 Jahre10 Jahre10 Jahre
TilgungszuschussNeinNeinNein
EinkommensgrenzeKeineKeineKeine

EH = Effizienzhaus, WE = Wohneinheit, QNG = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Was wird gefördert?

Die Programme KfW 297 (Selbstnutzer) und KfW 298 (Vermieter) fördern:

  • Neubau von Wohngebäuden im Effizienzhaus-Standard EH55 oder EH40
  • Erstkauf von Neubauwohnungen, die noch nicht bewohnt wurden
  • Alle Gebäudetypen: Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern

Der Kredit wird als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen ausgezahlt. Sie erhalten 100 % des Kreditbetrags und können ihn innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen.

Voraussetzungen für die KfW-Förderung

Anforderungen an das Gebäude

  • Mindestens Effizienzhaus-55-Standard (EH55-EE) mit 100 % erneuerbaren Energien
  • Baugenehmigung muss vorliegen
  • Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein – das ist die wichtigste Voraussetzung
  • Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen KfW-Expertenliste

Anforderungen an den Antragsteller

  • Bonität und Eigenkapital müssen nachgewiesen werden
  • Der KfW-Kredit deckt nur einen Teil der Gesamtfinanzierung ab
  • Keine Einkommensgrenze – das Programm steht allen offen

Was bedeutet „Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein”?

Diese Voraussetzung ist in der Praxis der häufigste Stolperstein. Sie gilt wörtlich: Wurde auf der Baustelle bereits mit dem Bau begonnen (z. B. Erdarbeiten, Fundament), ist eine KfW-Förderung für dieses Gebäude ausgeschlossen.

Für Käufer von Neubauwohnungen bedeutet das: Informieren Sie sich vor Baubeginn über die Förderung und stellen Sie den Antrag rechtzeitig. Projekte, bei denen der Bau bereits läuft, kommen für KfW 297/298 nicht mehr in Frage.

So beantragen Sie die KfW-Förderung – Schritt für Schritt

  1. Energieberater einschalten: Ein Experte aus der KfW-Liste bestätigt, dass der Neubau die Anforderungen erfüllt (EH55 oder EH40)
  2. Hausbank kontaktieren: Der KfW-Antrag wird immer über Ihre Hausbank eingereicht – nicht direkt bei der KfW
  3. Antrag vor Kaufvertrag: Die Antragstellung muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags erfolgen
  4. KfW-Zusage abwarten: Unterschreiben Sie den Kaufvertrag erst nach Erhalt der Zusage
  5. Kredit abrufen: Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen

Rechenbeispiel: Was bringt die KfW-Förderung?

Beispiel: Neubauwohnung im EH55-Standard, Kaufpreis 380.000 €

FinanzierungsbausteinBetragZinssatzMonatliche Rate
KfW-Kredit (297/298)100.000 €1,0 %ca. 370 €
Bankkredit (Rest)204.000 €3,5 %ca. 960 €
Eigenkapital (20 %)76.000 €
Gesamt380.000 €ca. 1.330 €

Zinsersparnis durch KfW gegenüber reinem Bankkredit:

Bei einem marktüblichen Zinssatz von 3,5 % und einem KfW-Zins von 1,0 % sparen Sie auf 100.000 € rund 2.500 € Zinsen pro Jahr – über die 10-jährige Zinsbindung sind das ca. 25.000 € weniger Zinskosten.

KfW-Förderung für Kapitalanleger (Programm 298)

Für Investoren ist das Programm KfW 298 besonders interessant: Die Konditionen sind identisch mit KfW 297, aber der Kredit kann für vermietete Neubauwohnungen genutzt werden. In Kombination mit steuerlichen Vorteilen wie der degressiven AfA (5 % p.a.) und der Sonderabschreibung nach §7b EStG ergibt sich ein attraktives Gesamtpaket.

Mehr dazu in unserem Ratgeber Vermietete Immobilie als Kapitalanlage.

Welche weiteren Förderungen gibt es für Neubauten?

Die KfW-Förderung ist der wichtigste Baustein, aber nicht der einzige. Ein Überblick:

FörderungKurzbeschreibungFür wen?
KfW 297/298Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 €Alle Neubau-Käufer
KfW 300 (WEF)Wohneigentum für Familien, ca. 1,25 %Familien mit HH-Einkommen < 60.000 €
Degressive AfA §7(5a)5 % Abschreibung vom RestwertVermieter (EH55)
§7b Sonderabschreibung5 % p.a. über 4 Jahre = 20 %Vermieter (EH40 + QNG)
BAFA Wärmepumpe30-70 % ZuschussPrimär Bestandsgebäude
Einspeisevergütung PV7,78 ct/kWh (Teileinspeisung)Gebäude mit PV-Anlage

Die steuerlichen Vorteile und weiteren Fördermöglichkeiten fassen wir in einem separaten Ratgeber zusammen.

Aktuelles Beispiel: Neubau in Hülben

Unser Neubauprojekt in Hülben erfüllt die Fördervoraussetzungen. Das Mehrfamilienhaus in der Goethestraße 18 bietet moderne 3- und 4-Zimmer-Wohnungen von 81 bis 93 m² ab 351.000 €.

Was bedeutet das konkret?

  • KfW-Kredit bis 100.000 € zu 1,0 % Zinsen (EH55)
  • Zinsersparnis von ca. 25.000 € über 10 Jahre gegenüber Marktkonditionen
  • Förderantrag muss vor Kaufvertrag gestellt werden

Die Mittel sind begrenzt und werden nach Antragseingang vergeben. Wir empfehlen, sich frühzeitig zu informieren.

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Häufige Fehler bei der KfW-Beantragung

  1. Kaufvertrag vor Antrag unterschrieben – häufigster Fehler, führt zum Verlust der Förderung
  2. Baubeginn nicht geprüft – wenn der Bau schon läuft, ist keine Förderung mehr möglich
  3. Falschen Energieberater gewählt – nur Experten aus der KfW-Liste werden akzeptiert
  4. Fristen versäumt – Kreditabruf muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen
  5. EH-Standard nicht nachgewiesen – ohne Bestätigung des Energieberaters keine Zusage

Fazit

Die KfW-Programme 297/298 bieten 2026 die besten Neubau-Konditionen seit langem. Mit Zinsen ab 0,6 % und Krediten bis 150.000 € pro Wohneinheit lohnt es sich, die Förderung bei jedem Neubauprojekt zu prüfen. Die entscheidende Bedingung: Der Antrag muss vor Kaufvertrag und vor Baubeginn gestellt werden.

Sie möchten wissen, ob Ihr Neubauprojekt förderfähig ist? Wir beraten Sie gerne. Erfahren Sie mehr über unsere Kaufberatung und Begleitung.

Quellen

Schlagworte

  • KfW-Förderung
  • Neubau
  • Effizienzhaus 55
  • Effizienzhaus 40
  • Eigentumswohnung
  • Finanzierung
  • Kapitalanlage